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AGB's - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Christina Lenz

Diplom Visagistin

Krottendorf 321,

8564 Krottendorf,

Österreich

Tel.: 0680 / 5582414

E-Mail: christina.mascarade@gmail.com

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge an Christina Lenz (nachfolgend Visagistin genannt). Mit Vertragsabschluss gelten diese als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1.Vertragsbedingungen und Vertragsabschluss

I. Der Vertragsabschluss erfolgt durch eine schriftliche Zusage Angebots. Mit schriftlicher Zusage des Angebots werden die zum Zeitpunkt der Unterschrift gültigen AGB akzeptiert. Ausnahmen bilden Termine, die durch einen Partnerfotografen ausgemacht werden.

II. Die Visagistin verpflichtet sich zur gewissenhaften Beratung des Auftraggebers/der Auftraggeberin, zur Einhaltung von Hygienestandards und der Erbingung der vertraglich vereinbarten Leitung. 

2.Leistungserbringung

Die Visagistin verpflichtet sich zur Einhaltung der durch den Vertrag geregelten Abschlüsse. Im Krankheitsfall wird von der Visagistin eine geeignete Vertretung eingesetzt. Ist der Auftraggeber damit nicht einverstanden, hat er das Recht zu den in Punkt 5 genannten Stornobedingungen vom Vertrag zurückzutreten.

3.Mitwirkungspflichten des/der AutraggeberIn

I. Der/die AuftraggeberIn ist verpflichtet, jede Änderung seines/ihres Namens oder seiner/ihrer Anschrift unverzüglich bekannt zu geben.

II. Der/die AuftraggeberIn ist verpflichtet Änderungen zu Ort und Uhrzeit bekannt zu geben.

III. Der/die AuftraggeberIn verpflichtet sich, der Visagistin Auskünfte, die für die Leistungserbringung zweckdienlich sind, zu geben.

IV. Ebenso sind Allergien, Unverträglichkeiten, Krankheiten oder Entzündungen (Herpes, Bindehautentzündung oder ähnliches), im Vorhinein bekannt zu geben, um nach Rücksprache mit einem Arzt abzuwiegen, ob das Styling durchgeführt werden kann.

4.Bezahlung des Honorars

I. Die Bezahlung des Honorars erfolgt bis spätestens 14 Tagen ab Rechnungsdatum per Überweisung auf das Konto

IBAN: AT95 3848 7000 0217 0942 BIC: RZSTAT2G487

II. Bei PrivatkundInnen, die ein Hochzeitsmake-up buchen, erfolgt eine Anzahlung am Tag des Probetermins, in Höhe der Kosten für ebendiesen. Die Kosten für einen Probetermin erhalten sie auf Anfrage.

III. Da die Visagistin aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG Umsatzsteuerfrei ist, werden alle Beträge netto angeführt.

IV. Im Falle eines Zahlungsverzugs bei Privatpersonen werden gemäß § 1000 Abs. 1 ABGB Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. des noch fälligen Betrags verrechnet. Bei einem Zahlungsverzug eines Unternehmens fallen Verzugszinsen in höhe von 9,2% + Basiszinssatz an. Für jede Mahnung von überfälligen Entgelten werden Mahnspesen in Höhe von netto € 12,- in Rechnung gestellt.

V. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist einzig das Datum des Zahlungseinganges ausschlaggebend.

5.Stornobedingungen

I. Stornierungen von vertraglich vereinbarten Terminen haben bis spätestens 24 Stunden vor dem festgesetzten Termin zu erfolgen. Andernfalls hat der/die AuftraggeberIn eine Stornogebühr in Höhe der vollen Kosten des stornierten Termins zu tragen.

II. Probetermine müssen ebenso bis spätestens 24 Stunden vor dem festgesetzten Termin erfolgen. Andernfalls ist eine Entschädigung in der Höhe von 85% der Kosten des Probetermins zu bezahlen.

III. Die AuftraggeberInnen haben grundsätzlich das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen von einem mit der Visagistin abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat durch eine schriftliche Mitteilung an die Visagistin zu erfolgen und gilt nach schriftlicher Bestätigung seitens dieser. Je nach zeitlicher Nähe zum gebuchten Termin wird ein Anteil der Vertragssumme als Stornogebühr in Rechnung gestellt, nämlich:

• ab Vertragsabschluss: 70 %

• 14 – 0 Tage vor dem Termin: 100%

IV. Jede Stornogebühr ist als Konventionalstrafe (pauschalierter Schadensersatz) vereinbart, die nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt.

V. Ist eine Abrechnung nach Stundenaufwand vereinbart, werden von der Visagistin sämtliche bis zum Datum der Stornierung getätigten Arbeiten verrechnet.

6.Kündigung seitens der Visagistin

Die Visagistin ist berechtigt, den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

• Der/Die AuftraggeberIn kommen trotz erfolgter Mahnung durch die Visagistin den Zahlungsverpflichtungen nicht nach.

• Der/Die AuftraggeberIn kommt seiner/ihrer Mitwirkungspflicht (siehe Punkt 2.) nicht nach

7.Haftung

I.Bei Personen- und Körperschäden, die von der Visagistin an Dritte zugefügt wurden, und bei Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wichtigen Hauptleistungspflicht herrühren, haftet die Visagistin bei der Durchführung des Auftrags nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. 
II.Der Auftraggeber hat eine Produktionsversicherung für Personen- und Sachschäden abzuschließen.​ Dies gilt auch für etwaig von ihm eingeschaltete Erfüllungsgehilfen.

8.Anreise

Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Österreichs, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage ist das Tageshonorar.​

9.Verwendung von Bildmaterial

Die Visagistin ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung sie ihre Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere im Internet (Website, Social Media, etc.) zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch die Visagistin einverstanden ist/sind.​

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